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Vor Ort werden bei uns folgende Fahrzeugabnahmen durchgeführt:
- Hauptuntersuchung
- Abgasuntersuchung
- Emissionsmessung
- Eintragungen
- Leistungsänderung
Die seit 1.4.2006 eingeführte "AUK"
ist für folgende Fahrzeuge erforderlich:
- zulassungspflichtige, motorisierte Krafträder mit 2- oder 4-Takt
Fremdzündungsmotor und einem Hubraum von mehr als 50 ccm und / oder einer
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h ab Erstzulassung 01.01.1989
- dreirädrige Kraftfahrzeuge ("Trikes") und vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer
Leermasse von bis zu 400 kg und einer maximalen Nutzleistung von bis zu 15 kW ("Quads")
Die Abgasuntersuchung an Krafträdern läuft folgendermaßen ab:
Darüber hinaus bieten wir ihnen auch noch an:
- Schadensgutachten zur Beweissicherung
- Classic-Data Bewertungen für Oldtimer
- Homologationen (Typprüfungen
und Mustergutachten)
- Fahrzeugbewertungen
- Vollabnahmen
Um Sie schnell und fachgerecht bedienen zu können, arbeiten wir in ihrem Auftrag
mit dem
TÜV
und
K Ü S e.V.
zusammen.
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